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Zum Ende der Seite springen Zu wenig Feuerwehrleute... 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Tappi Tappi ist männlich



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Achtung Zu wenig Feuerwehrleute... Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Einsatz am 17.04.2007 hat es gezeigt: In Groß-Zimmern fehlt es tagsüber an Einsazkräften. Einen Bericht hierzu strahlte kürzlich auch der Hessische Rundfunk aus.

Klickt hier


Quelle: www.feuerwehr-zimmern.de

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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.



22.05.2007 00:07 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
Black_Heart
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Kaum zu glauben das es sowas wirklich gibt aber es ist schade das viele Arbeitgeber auch keinen Feuerwehrmann gehen lassen

Gibt es denn da nicht irgendwie ein Gesetz für?
22.05.2007 22:57
Tappi Tappi ist männlich



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Hi Blacky dreh


Doch es gibt ein Gesetz und zwar steht dies im FSHG drin, das ist das Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz und dort steht drin das der Arbeitgeber verpflichtet ist einen Feuerwehrmann freizustellen, bei Einsätzen, Lehrgängen und sonstigen Feuerwehrveranstaltungen wie z.B. Beerdigungen usw.

Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzufallen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

Quelle: http://www.feuerwehrmann.de/informationen/FSHG.htm

Aber leider sagen dennoch viele Arbeitgeber Nein und das finde ich nicht in Ordnung

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23.05.2007 18:54 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
Black_Heart
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Hmmm aber wenn es doch in diesem Gesetz steht wieso dürfen denn dann Arbeitgeber Nein sagen das verstehe ich jetzt nicht. Wenn die doch verpflichtet sind zählt das dann nicht auch irgendwie zu unterlassener Hilfeleistung?
24.05.2007 20:31
FLO
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RE: Zu wenig Feuerwehrleute... Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hi wir in Sachsen-Anhalt haben dieses Problem vorallem in der Woche, da viele auf Montage sind
.
Und am Wochenende sind wir zu viele, da wollen alle ausrücken, aber so viele Fahrzeuge haben wir nicht.
Wenn sich das mit dem Arbeitsmarkt nicht ändert,wird es noch schlimmer.


Liebe Grüsse von der FFW Weissenfels

Euer FLO
30.05.2007 12:03
David
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hier in hamburg langenhorn ist es nicht viel anders...unter der vormittags rückt oft nur ein fahrzeug aus, was im grunde auch ausreicht nur wenn es dann mal wieder zu größen actionen geht wie z.b. THFLUGR3 oder ähnliches zum hamburg airport geht dann sieht ds schon ichtmehr so rosig aus. meist kann das zweite fahrzeug nach ner zeit ebenfalls ausrücken nur die ausrückzeit beträgt dann gut und gerne mal 10-15 min, was in der stadt ein wenig zu viel ist.

lg david
05.08.2007 20:58
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Zitat:
Original von Black_Heart
Hmmm aber wenn es doch in diesem Gesetz steht wieso dürfen denn dann Arbeitgeber Nein sagen das verstehe ich jetzt nicht. Wenn die doch verpflichtet sind zählt das dann nicht auch irgendwie zu unterlassener Hilfeleistung?


Naja dürfen tun die es nicht, nur wenn du dagegen angehst dann kannst du dir sicher sein das du zwar nicht grad gekündigt wirst, aber dann nur noch auf gut deutsch Drecksarbeit machen darfst

Und die Brötchen verdient man leider im Beruf und nicht ber der freiwilligen Feuerwehr

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05.08.2007 21:39 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
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Hallo,

in meiner Berufsausbildung bekam ich klar gesagt, dass sich die Feuerwehr nur auf den Freizeitbereich beziehen soll. Meine Ausbildung sei obere Priorität und daher wäre es nicht gerne gesehen wenn ich wegen der Feuerwehr Fehlzeiten hätte. Verboten hat man es mir nicht, aber nahegelegt mich für den Job zu entscheiden.

Bei meinem lezten Arbeitgeber war es gar kein Problem auch während der Arbeitszeit zum einsatz zu gehen. Wenn wir nachts nen Einsatz hatten durfte ich am nächsten Morgen sogar 2 stunden später anfangen. Das war schon klasse.

Leider sind nicht alle Arbeitgeber so.

LG

Chrissy

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Leben ist, das was passiert, während du eifrig dabei bist, andere Pläne zu machen! (John Lennon)

Wenn aus Liebe Leben wird, erhält das Glück einen Namen!
Grisu Junior.... 02.02.09
06.08.2007 11:03 Feuerengel ist offline E-Mail an Feuerengel senden Beiträge von Feuerengel suchen Nehmen Sie Feuerengel in Ihre Freundesliste auf
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Das sollte eigentlich eh normal sein, das die Ausbildung vorgeht. Es sei denn es ist ein Großbrand, aber bei allen anderen Einsätzen sollte man bei der Arbeit bzw. in der Schule bleiben.

Ich bin von der Berufsschule einmal abgehauen und da hatten wir Vollalarm mit Nachalarmierung. Ansonsten bin ich immer da geblieben

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06.08.2007 17:40 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
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