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Geschrieben von Tappi am 19.12.2009 um 14:22:

Text Unfälle zu Weihnachten: Welche Versicherung zahlt mir welchen Schaden?

Notfälle zu Weihnachten Welche Versicherung zahlt mir welchen Schaden?

Offenes Feuer, Glatteis, Böller: Zum Jahresende häufen sich in Deutschland die Unfälle. Nicht immer ist dabei klar, welche Versicherung dann eigentlich für die Schäden aufkommen muss.


Nach Schätzung der Versicherungswirtschaft verursachen dabei allein Brände Schäden in Höhe von 37 Millionen Euro! Insgesamt wütet der Feuerteufel in den letzten vier Wochen des Jahres im Schnitt ganze 17 000 mal. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) :

„Oft ist die Ursache eine Unachtsamkeit – und schon steht der Christbaum in Flammen. Viele Brände wären bei etwas mehr Umsicht vermeidbar.“

Aber nicht nur Feuer richtet in der Zeit um Weihnachten Schäden an: Geschirr geht zu Bruch, Flecken ruinieren den Teppich oder der Besuch rutscht auf dem nicht geräumten Fußweg aus.

Blunck: „In den meisten Fällen trägt eine Versicherung die Kosten.“ Doch welche Versicherung zahlt was?

Private Haftpflicht: Die Familie trifft sich an den Feiertagen bei der Oma. Die Kinder sind draußen zum Bolzen – und des Nachbarn Scheibe geht zu Bruch. Die Eltern können gelassen bleiben: Ihre Haftpflicht übernimmt den Schaden.

Hausrat: Beim Anbraten der Ente schießt plötzlich eine Stichflamme aus der Pfanne. Wenn die Flammen auf die Kücheneinrichtung übergreifen, geht der Schaden schnell in die Tausende. Gut, wenn eine Hausratsversicherung abgeschlossen wurde.

Wohngebäudeversicherung: Wenn die ersten Böller draußen krachen – und irgendein Spaßvogel ausgerechnet in Ihren Briefkasten einen Knaller steckt, kann das teuer werden. Den Schaden bezahlt die Wohngebäudeversicherung.

Kfz-Kaskoversicherung: Explodiert der Böller ausgerechnet unter Ihrem Auto, übernimmt in der Regel die Kasko. Wichtig: Einige Versicherungen zählen diese Schäden zur Teilkasko (Elementarschaden), andere zur Vollkasko (Vandalismus). Erkundigen Sie sich am besten vorher bei Ihrer Gesellschaft erkundigen.

Unfallversicherung: In bester Feierlaune ziehen Sie am Abend noch los. Ein Ausrutscher auf der Tanzfläche, ein umgeknickter Fuß auf dem Eis – ab ins Krankenhaus. Das ist Sache der Unfallversicherung.

Noch mehr Infos gibt's beim Bund der Versicherten, Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg (Telefon: 04193-94222, Fax: 04193-94221


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