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Geschrieben von Firechief30 am 06.09.2007 um 06:53:

Beitrag Brand eines Schreibwarenladens

Datum: 05.09.2007 Alarmzeit:23.20 Einsatzende:ca.1.00 uhr

Einsatzart: Feu2:

Bericht: Brand eines Schreibwarenladens!

Schreibwaren in unserem Dorf war stark verqualmt beim Eintreffen der ersten Kräfte.Da wir nicht durch die Türen kamen,haben wir kruzer Hand die Grosse Schaufensterscheibe eingeschlagen und sind da mit 2 PA´s und einem C-Rohr in den Innenangriff vorgegangen.Zuerst konnte man garnichts sehen,da haben wir dann noch zwei Flutlichtstrahler eingesetzt.Es war der Sicherungskasten der in Flammen stand,vermutlich durch Kurzschluss bzw.Kabelbrand ausgelöst.Nach ca 1 Std. konnte dann Feuer aus gemeldet werden.Zur Vorsorge haben wir die Zwischendecke des Schreibwarenladens noch geöffnet,wo vermutet wurde das das Feuer in der Zwischendecke noch weiterkam.Das bestätigte sich aber nich.Zum schluss wurde Kurzer Hand noch der Tischler angerufen ob er ein Grosse Spanplatte hatte die wir dort vor das kaputte Fenster montiert haben.

Eingesetzte Kräfte: TLF 1/2= LF 1/8 = MTW 1/7 PKWstellv.StadtBm 1/1=10 noch zu Fuss nachgekommen.Weil die E-stelle ca nur 150 mtr v.Gerätehaus entfernt war.
1 RTW der JUH Wunstorf



Geschrieben von firejumper am 07.09.2007 um 19:10:

  RE: Brand eines Schreibwarenladens

@ Florian Ronne

toller Bericht!

Nur ein vertraulicher Hinweis:
Am besten schreibst Du aber nicht wenn ein Fahrzeug überbesetzt war!
Denn der Fahrer ist ohne gültige Fahrerlaubnis und Betriebserlaubnis
gefahren!!! Wenn der Fahrer mehr als 8 Personen im Auto hat, ist ein Personenbeförderungsschein nötig!!!
Ganz zu schweigen davon wie es um den Versicherungsschutz steht, wenn
es auf der Einsatzfahrt einen VU gegeben hätte.

Verstehe das bitte nicht als Kritik oder Vorwurf!!!
Da ich selber sehr oft Fahrer des LF´s bin, will ich nur nicht dass der Fahrer Unannehmlichkeiten bekommt!

LG Adolf
(firejumper)



Geschrieben von Firechief30 am 07.09.2007 um 19:19:

  RE: Brand eines Schreibwarenladens

Zitat:
Original von firejumper
@ Florian Ronne

toller Bericht!

Nur ein vertraulicher Hinweis:
Am besten schreibst Du aber nicht wenn ein Fahrzeug überbesetzt war!
Denn der Fahrer ist ohne gültige Fahrerlaubnis und Betriebserlaubnis
gefahren!!! Wenn der Fahrer mehr als 8 Personen im Auto hat, ist ein Personenbeförderungsschein nötig!!!
Ganz zu schweigen davon wie es um den Versicherungsschutz steht, wenn
es auf der Einsatzfahrt einen VU gegeben hätte.

Verstehe das bitte nicht als Kritik oder Vorwurf!!!
Da ich selber sehr oft Fahrer des LF´s bin, will ich nur nicht dass der Fahrer Unannehmlichkeiten bekommt!

LG Adolf
(firejumper)


Ja ,stimmt hast ja recht


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